Mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 am 30.03.2023 wurde in unserem Rechtssystem eine neue Regelung für das Whistleblowing eingeführt. Die Maßnahme, die die europäische Richtlinie 2019/1937 umsetzt, fasst die gesamte Gesetzgebung zu Meldesystemen und den Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor in einem einzigen Gesetzestext zusammen.
Die Meldungen müssen über speziell eingerichtete Kanäle übermittelt werden; die Wahl des Meldesystems liegt nicht mehr im Ermessen des Hinweisgebers, da der interne Kanal vorrangig genutzt werden muss.
ELVI SRL MOTORI ELETTRICI hat in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 24/2023 diese Seite eingerichtet, um dem Hinweisgeber (Mitarbeiter und alle, die in den im Gesetz vorgesehenen Fällen genannt werden) die Möglichkeit zu geben, ungesetzliches Verhalten (oder auch nur unregelmäßiges oder zweifelhaftes Verhalten, unabhängig von der Begehung von Straftaten) zu melden, von dem er Kenntnis erlangt hat. Meldenswert sind nicht nur Straftaten, sondern auch andere Verhaltensweisen, die als relevant erachtet werden, da sie das öffentliche Interesse betreffen.
Die Nutzung der unter folgendem Link verfügbaren Plattform Trusty ermöglicht es dem Hinweisgeber, seine Anonymität zu wahren: die Identität des Hinweisgebers, der betroffenen Person und der in der Meldung genannten Person sowie der Inhalt der Meldung und der entsprechenden Dokumentation. Nachdem die Meldung abgeschickt wurde, stellt das System eine Empfangsbestätigung mit der Identifikationsnummer der Meldung aus, die der Hinweisgeber aufbewahren sollte.
Die Verwaltung des internen Meldesystems liegt bei Herrn DAVIDE TONONI