
aus Papier
Das Gesetzesdekret Nr. 116 vom 3. September 2020, welches die EU-Richtlinie 2018/851 über Abfälle sowie die Richtlinie (EU) 2018/852 betreffend Verpackungen und Verpackungsabfälle umsetzt, schreibt vor, dass Hersteller auf allen Verpackungen (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen) die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien zur Identifikation und Klassifizierung angeben müssen – basierend auf der Entscheidung 97/129/EG der Kommission.
Am 21. November 2022 wurde das Ministerialdekret Nr. 360 360 vom 28. September 2022 veröffentlicht, das die Leitlinien zur Umweltkennzeichnung für die korrekte Erfüllung der Kennzeichnungspflichten der Verpackungen durch die verantwortlichen Stellen festlegt. Unter Beachtung der Grundsätze des freien Warenverkehrs betonen die Leitlinien die Möglichkeit, digitale Kanäle zu nutzen, die die auf der Verpackung direkt angebrachten Pflichtangaben vollständig ersetzen oder ergänzen können.