Gesetzgebung n. 116 vom 3. September 2020, mit der die EU-Richtlinien 2018/851 über Abfälle und 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle eingeführt werden, sieht vor, dass Hersteller für alle Verpackungen (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen) die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien zur Identifizierung und Klassifizierung der Verpackung gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission angeben müssen.

Am 21. November 2022 wurde der Ministerialerlass Nr. 360 dtd. vom 28.09.2022 herausgegeben; es verabschiedet die Richtlinie zur Umweltkennzeichnung zur korrekten Erfüllung der Verpackungskennzeichnungspflichten durch die Verantwortlichen. Im Einklang mit den Grundsätzen des freien Warenverkehrs unterstreichen die Leitlinien die Möglichkeit der Einführung digitaler Kanäle, die die obligatorischen Informationen direkt auf der Verpackung vollständig ersetzen oder integrieren können.

KLEBEETIKETTEN UND -ETIKETTEN AUF PAPIERBASIS

KLEBEETIKETTEN UND -ETIKETTEN AUF PAPIERBASIS

PAP22

HOLZPALETTE

HOLZPALETTE

Holz (FOR 50)

KARTON

KARTON

Wellpappe (PAP20)

DEHNFOLIE

DEHNFOLIE

Polyethylen mit niedriger Dichte: (LDPE 4)

ANTISTATISCHER PLT-BEUTEL

ANTISTATISCHER PLT-BEUTEL

Polyethylen niedriger Dichte: (PE-LD 04)

SCHWARZES RIEMEN

SCHWARZES RIEMEN

Polypropylen PP05

ZELLOPHANVERSCHLUSS

ZELLOPHANVERSCHLUSS

Polyethylen mit hoher Dichte (HDPE 2)

PLURIBALL

PLURIBALL

Polyethylen mit niedriger Dichte (LDPE 4)