Gesetzgebung n. 116 vom 3. September 2020, mit der die EU-Richtlinien 2018/851 über Abfälle und 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle eingeführt werden, sieht vor, dass Hersteller für alle Verpackungen (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen) die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien zur Identifizierung und Klassifizierung der Verpackung gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission angeben müssen.
Am 21. November 2022 wurde der Ministerialerlass Nr. 360 dtd. vom 28.09.2022 herausgegeben; es verabschiedet die Richtlinie zur Umweltkennzeichnung zur korrekten Erfüllung der Verpackungskennzeichnungspflichten durch die Verantwortlichen. Im Einklang mit den Grundsätzen des freien Warenverkehrs unterstreichen die Leitlinien die Möglichkeit der Einführung digitaler Kanäle, die die obligatorischen Informationen direkt auf der Verpackung vollständig ersetzen oder integrieren können.
KLEBEETIKETTEN UND -ETIKETTEN AUF PAPIERBASIS
PAP22
HOLZPALETTE
Holz (FOR 50)
KARTON
Wellpappe (PAP20)
DEHNFOLIE
Polyethylen mit niedriger Dichte: (LDPE 4)
ANTISTATISCHER PLT-BEUTEL
Polyethylen niedriger Dichte: (PE-LD 04)
SCHWARZES RIEMEN
Polypropylen PP05
ZELLOPHANVERSCHLUSS
Polyethylen mit hoher Dichte (HDPE 2)
PLURIBALL
Polyethylen mit niedriger Dichte (LDPE 4)